Ulrike Knieb-Gevargez Zoubalan
Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe

Beratung
Gesundheitsberatung für Frauen und Mädchen
Präventive Medizin
Nikotinentwöhnung

Gynäkologie
Vorsorge
Schwangerschaftsbetreuung
Beratung / Behandlung bei unerfülltem Kinderwunsch
Beratung / Behandlung bei Wechseljahresbeschwerden

Unnaerstr. 12
58706 Menden

Tel.: 02373 - 9190606

Fax: 02373 - 9190608

   

Teenager-Sprechstunde

Wann ist der erste Besuch angesagt?

Wer hat sie nicht, die Angst vor dem ersten Besuch bei dem Frauenarzt? Er sollte jedoch nicht aufgeschoben werden und ist weniger unangenehm als Du denkst. Mit der Zeit wird der Besuch bei Deinem Frauenarzt für Dich ganz normal werden, so wie ein Besuch beim Hausarzt.
Bei folgenden Problemen ist ein Besuch wichtig:
Natürlich kannst Du dich auch ohne körperliche Beschwerden einfach nur beraten lassen. Bei folgenden Problemene solltest Du einen Frauenarzt aufsuchen.
Wenn Du Probleme mit der Regel hast
z.B. wenn die Regel bis zum 16. Lebensjahr ausbleibt, wenn die Blutungen unregelmäßig auftreten, oder wenn Du starke Schmerzen während der Regel hast.
Wenn Du einen stark riechenden Ausfluß
oder einen Juckreiz im Scheidenbereich verspürst.
Wenn Du ein Verhütungsmittel brauchst
Dich über Verhütungsmittel informieren willst, wenn Du befürchtest schwanger zu sein, oder wenn Du die Pille danach brauchst.

Was geschieht beim ersten Besuch?

Der Frauenarzt kann Die Fragen beantworten, die Du z.B. zur körperlichen Entwicklung oder zu verschiedenen Verhütungsmethoden hast. Der Frauenarzt hat auch einige Fragen an Dich, z.B. wann Deine letzte Regel war, ob Du aktuelle gesundheitliche Probleme hast, und ob Du schon mit einem Jungen geschlafen hast. Nach dem Anfangsgespräch beginnt die gynäkologische Untersuchung, die nicht lange dauert und auch nicht weh tut. Sie muß übrigens nicht immer stattfinden. Wenn Du Hemmungen hast, kannst Du den Frauenarzt bitten, Dir erst einmal alles ganz genau ansehen zu dürfen.

 

Was geschieht bei der Untersuchung?

Zur gynäkologischen Untersuchung nimmst Du auf dem gynäkologischen Stuhl Platz. Die Beine sollten bequem gespreizt auf den Halterungen dieses Stuhles liegen.
Spekulum-Untersuchung
Der Frauenarzt streift sich Einmal-Handschuhe über und führt nun als erstes das Spekulum (Scheidenspiegel) in die Scheide ein. Der Muttermund (das untere Ende der Gebärmutter) kann nur mit Hilfe des Spekulums betrachtet werden. Mit einem Wattestäbchen wird in der Regel einmal bis zweimal im Jahr eine Zellprobe (=Abstrich) entnommen, die unter dem Mikroskop untersucht wird. Diese Untersuchung erfolgt im Rahmen der Krebsvorsorge. Wenn Du noch Jungfrau bist, verwendet Dein Frauenarzt sehr kleine Instrumente, um Dir nicht weh zu tun.
Tastuntersuchung
Anschließend wird eine Tastuntersuchung durchgeführt, bei der Dein Frauenarzt einen Finger in die Scheide einführt, um die Lage der Gebärmutter und der Eierstöcke zu überprüfen. Daran kann er erkennen, ob bestimmte Krankheiten oder eine Schwangerschaft vorliegen.

Brustuntersuchung

Bei der einmal jährlich stattfindenden Brustuntersuchung zur Krebsvorsorge tastet Dein Frauenarzt die Brust und die Achselhöhlen nach knotenartigen Veränderungen ab. Dazu bittet er Dich, Dich aufzusetzen oder hinzustellen und Dein T-Shirt und den BH auszuziehen.
Ultraschalluntersuchung
Mit dem Ultraschallgerät kann man entweder durch die Bauchdecke oder durch die Scheide die inneren Organe (Gebärmutter, Eierstöcke, Blase, Bauchraum) darstellen. Dein Frauenarzt zeigt Dir dabei auf dem Monitor die Organe. In der Schwangerschaft wird mit dem Ultraschall die Entwicklung von Embryo/Foetus beobachtet.

Wie lange dauert die Untersuchung?

Die ganze Untersuchung dauert nicht länger als 5 Minuten. Im anschließenden Gespräch wird Dein Frauenarzt mit Dir den Befund besprechen oder ein Rezept ausstellen.

Kann ich jemanden mitnehmen?

Wenn Du Dich in Begleitung einer vertrauten Person wohler fühlst, kannst Du zum Besuch die Mutter, den Freund oder die Freundin mitbringen. Du kannst Dir schon vorher überlegen, ob Deine Begleitung bei der Untersuchung dabei sein oder während dessen im Warteraum auf Dich warten soll.


Was habe ich für Rechte?

Für die Verordnung der Pille gibt es keine konkrete Altersgrenze. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Pille auch schon ab 14 Jahren erhältlich. Du kannst Deinen Frauenarzt danach fragen.
Dein Frauenarzt unterliegt der Schweigepflicht. Du hast also das Recht darauf, daß er nichts über Dein Anliegen, Deine Beschwerden oder Deine Krankheit an andere Personen (z.B. Deine Eltern oder Deinen Freund) weitergibt.


Kann ich mich vorbereiten?

Vor dem ersten Besuch ist ganz normales Waschen ausreichend. Unabhängig von Deinen Eltern hast Du Anspruch auf eine Versichertenkarte deiner Krankenkasse.
Am vorteilhaftesten ist es, wenn Du Dir z.B. einen weiten Rock und ein langes T-Shirt anziehst, da Du Dir vor der gynäkologischen Untersuchung den Slip ausziehen mußt. Bereite eine Liste mit Fragen vor, die Du Deinem Frauenarzt stellen möchtest



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